Zum 12. Mal fand unter der Leitung von Gerd Wehnes, dem früheren Gesamtschwerbehindertenvertreter des Landesbetriebs Hessen-Forst, eine bundesweite Fortbildung für Vertrauenspersonen der Menschen mit Behinderung im Forstbereich statt.

Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit der Leitung des VLF wurde die Veranstaltung nach 5 Jahren wieder vom diesem durchgeführt. So konnte Danny Willert, als Vertreter des VLF, 17 Haupt- und Gesamtschwerbehindertenvertretungen aus dem gesamten Bundesgebiet begrüßen, die Ende September nach Malchin-Salem in der

Mecklenburgischen Seenplatte gekommen waren, um sich weiteres Rüstzeug für ihre Arbeit bei der Betreuung der Menschen mit Behinderung in ihrem Forstbetrieb zu holen.

Als Interessenvertretung für eine Beschäftigtengruppe mit einem besonderen Fürsorgebedarf hat die Schwerbehindertenvertretung einen sehr vielseitigen Informationsbedarf. Muss sie doch – anders als Betriebsleitung und Personalrat – als Einzelperson stets in der Lage sein, auf die unterschiedlichsten Fragestellungen eingehen zu können, um die Interessen der ihr anvertrauten Beschäftigten bestmöglich zu vertreten. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, wenn es vorkommt, dass Arbeitgeber den Gesamtschwerbehindertenvertretungen Fortbildungsmöglichkeiten verwehren wollen und sich damit ggfls. in eine bessere Verhandlungsposition bringen wollen. Dies mit fehlenden Haushaltsmitteln zu begründen, erscheint angesichts der Gesamtausgaben für Personal und Personalverwaltung in einem großen Landesforstbetrieb nicht nachvollziehbar. Ist doch der Arbeitgeber verpflichtet, grundsätzlich Finanzmittel hierfür einzuplanen.

Neben aktuellen Themen der SBV-Arbeit – mit Blick auf die Besonderheiten der Forstbranche – bekamen die Teilnehmenden Informationen über die neuere Rechtsprechung nach dem SGB IX und konnten sich darüber austauschen, welche praktische Auswirkung diese auf ihre Arbeit hat.

Das Einstellungsverfahren von schwerbehinderten Menschen im Kontext zum Diskriminierungsverbot nach dem AGG wurde ebenso behandelt, wie der besondere Kündigungsschutz nach dem SGB IX. Anhand zahlreicher Beispiele wurden die verschiedenen Informationsmöglichkeiten für Schwerbehindertenvertretungen im Internet gezeigt, ebenso wie der Hinweis darauf, welche aktuellen Kommentierungen des SGB IX für die tägliche Arbeit unerlässlich sind.

Im Rahmen der Fortbildung wurden auch die Rechte und Pflichten der SBV mit Blick auf die Zusammenarbeit mit dem Personalrat behandelt. Gerade durch die unterschiedlichen Informations- und Beteiligungsrechte der beiden Interessenvertretungen, ergeben sich Synergieeffekte, die sich positiv auf das Arbeitsergebnis auswirken können.

Bei einer Exkursion zu den Ivenacker Eichen wurde anhand der vorbildlichen barrierefreien Gestaltung eines Baumkronenpfades mit rollstuhlgerechten Informationstafeln und akustisch abrufbaren Informationen, auch die Möglichkeit erörtert, Einsatzmöglichkeiten für leistungsgewandelte Beschäftigte zu schaffen.

Den Abschluss bildete eine Fortbildung über empathische Gesprächsführung mit betroffenen Personen, bei der die Teilnehmenden durch praktische Übungen selbst die verschiedenen Möglichkeiten des verbalen Austauschs analysieren und anwenden konnten.

Die Teilnehmenden nutzten intensiv die Möglichkeit zum direkten Austausch untereinander und bilden ein Netzwerk über die Grenzen der Bundesländer hinaus, sodass jederzeit die  Möglichkeit zur gegenseitig Hilfestellung besteht.

Anfang September nächsten Jahres wird der VLF erneut ein solches Seminar anbieten.

(Foto & Text: Gerd Wehnes, 2024)