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Aufbauseminar I / Beteiligung in personellen Angelegenheiten nach dem ThürPersVG PTH211602
29. März 2021 - 31. März 2021
Seminarstatus: freie Plätze verfügbar
Anmeldung möglich bis: 15.03.2021
In diesem Seminar beschäftigen wir uns im Schwerpunkt mit den personellen Maßnahmen nach dem ThürPersVG.
Wann ist der Personalrat zu beteiligen und wie ist der Ablauf im Falle einer Nichteinigung? Welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Fristen sind hierbei zu beachten?
Wir arbeiten hier an praxisnahen Fällen um die Personalratsmitgleider auf Ihre Tätigkeit im Gremium vorzubereiten.
Das Seminar richtet sich sowohl an neugewählte als auch an langjährige Personalratsmitglieder gleichermaßen.
Inhalte des Seminars
- Interessengegensatz, Rolle des PR, Arbeitsrechtspyramide
- In welchem Umfang ist der Personalrat zu beteiligen?
- Verfahren bei Mitbestimmung
- Initiativrecht
- Verfahren bei Nichteinigung
- Beteiligung in personellen Angelegenheiten
- Beteiligung bei Abordnung, Versetzung und Kündigung
- Mitbestimmung und Anhöungsrecht bei Kündigungen
- Ablauf und Anforderungen an eine Zustimmungsverweigerung
- Zusammenarbeit zwischen ÖPR und GPR
- Zuständigkeiten ÖPR / GPR
- Durchsetzungskraft des Personalrats – Wie Forderungen durchsetzen
Schulungsanspruch
§§ 46, 44 ThürPersVG
Referent
Rechtsanwalt Andreas Kilian